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   OLG Frankfurt, 19.10.2020 - 29 U 169/19   

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https://dejure.org/2020,80140
OLG Frankfurt, 19.10.2020 - 29 U 169/19 (https://dejure.org/2020,80140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.10.2020 - 29 U 169/19 (https://dejure.org/2020,80140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 29 U 169/19 (https://dejure.org/2020,80140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 204 BGB
    Keine Verjährungshemmung bei in der Klageschrift unzureichend vorgetragenen Lebenssachverhalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2020 - 29 U 169/19
    Diese aber liegt nur dann vor, wenn das Klagebegehren - unterhalb der Stufe der Substantiierung - individualisiert und damit ihr Streitgegenstand bestimmt ist (vgl. BGHZ 22, 254, 255; BGH, Urt. v. 17.10.2000, XI ZR 312/99 - NJW 2001, 305, zit. nach juris, Rn. 24 m.w.Nw.).

    Diese Anforderungen entsprechen denen, die für die Individualisierung der Forderung im Mahnverfahren gelten (BGH, Urt. v. 17.10.2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305, zit. nach juris, Rn. 24).

  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2020 - 29 U 169/19
    Erfasst werden alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die sich im Rahmen des gestellten Antrages aus dem - dem Gericht zur Entscheidung vorgetragenen - Lebenssachverhalt herleiten lassen (vgl. nur: BGH, Urt. v. 18.07.2000 - X ZR 62/98, NJW 2000, 2257, zit. nach juris, Rn. 12 m.w.Nw.).

    Wie für einen vertraglichen Vergütungsanspruch entscheidend ist, ob ein Vertrag geschlossen und die vertraglich geschuldete und zu entgeltende Leistung erbracht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 18.07.2000 - X ZR 62/98, NJW 2000, 2257, zit. nach juris, Rn. 14 m.w.Nw.), so bedarf es für Mängelbeseitigungsansprüche des Vortrags, dass ein Vertrag mit Herstellungsverpflichtung geschlossen worden ist und die erbrachte Leistung ("Ist-Zustand") nicht dem Leistungssoll ("Soll-Zustand") entspricht.

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2019 - 33 O 301/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2020 - 29 U 169/19
    Wegen des weitergehenden Sach- und Streitstands erster Instanz wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (2-33 O 301/18) verwiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-33 O 301/18 vom 31.07.2019 abzuändern und wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2020 - 29 U 169/19
    Diese aber liegt nur dann vor, wenn das Klagebegehren - unterhalb der Stufe der Substantiierung - individualisiert und damit ihr Streitgegenstand bestimmt ist (vgl. BGHZ 22, 254, 255; BGH, Urt. v. 17.10.2000, XI ZR 312/99 - NJW 2001, 305, zit. nach juris, Rn. 24 m.w.Nw.).
  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2020 - 29 U 169/19
    Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile der angefochtenen Entscheidung erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2017, MDR 2018, 170, LS a + Rn. 9).
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